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Grundsätze

Unser Selbst­verständnis

Grundsätze, unser Selbstverständnis. Sozialpädagogisches Schüler- und Lehrlingszentrum e.V., Göttingen

Grund­legend für unsere Arbeit ist die Einstellung, dass jedes Individuum das Recht auf eine würde- und respekt­volle Behandlung verdient. Insbesondere solche Menschen, die sozial, emotional oder psychisch beeinträchtigt sind. So stellt Betreuung für uns ein Angebot dar, welches das Ziel verfolgt, diese Menschen auf ihrem Lebens­weg konstruktiv zu unter­stützen.

Das dafür notwendige Element ist eine tragfähige und intensive Beziehung, die allerdings nicht erzwungen werden kann, sondern vielmehr auf gegen­seitigem aufeinander Zugehen von Betreu­erIn und KlientIn beruht. Von dieser Basis aus betrachtet sehen wir uns als AssistentInnen der Jugend­lichen, die auf der Suche nach individuellen Zielen sind — für ein selbst­ständiges Leben unabdingbar.

  • Für den Weg in ein selbst­bestimmtes Leben sehen wir in Anlehnung an Daniel/Wassell (Asessing and promoting resilience in vulne­rable children, 2002) drei Faktoren als zwingend erforder­lich an:

    • 1. Eine sichere Basis
      … in der ein Gefühl der Zuge­hörig­keit und Sicher­heit erlebt wird, die es den Jugendlichen ermöglicht, sich aktiv explo­rierend mit ihrer Umwelt auseinander­zu­setzen.
    • 2. Eine gute Selbst-Wert­schätzung
      … eine verinner­lichte Vorstellung, etwas wert zu sein und etwas zu können.
    • 3. Ein Gefühl der Selbst­wirk­sam­keit
      … d. h. Einfluss und Kontrolle in Bezug auf das eigene Handeln mit einem realitäts­bezogenen Wissen der persön­lichen Stärken und Grenzen zu kombi­nieren.

Das Fundament jeder einzelnen Betreuung in unserer Einrichtung bildet demnach die Erfahrung einer Bindung an die zuständigen Bezugs­betreuer­Innen, die für die zu betreuenden Jugend­lichen diesen „sicheren Hafen“ bzw. die besondere Rolle ausfüllen sollten und somit dem jungen Menschen das Aus­probieren neuer Wege und Strategien ermöglicht.

Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler unserer päda­gogi­schen Arbeit stellt das Prinzip der Parti­zi­pation dar. Dieses wird so weit wie möglich in die tägliche Arbeit integriert. In der sozial­pädagogischen Fach­literatur wird der Begriff Partizipation folgender­maßen definiert: „(…) als das Ziel einer Beteiligung und Mitwirkung der Klienten bei der Wahl und Erbringung sozial­arbeite­rischer/ sozial­päda­go­gischer Dienste, Programme und Leistungen“ (Schnurr 2005, S. 1330). Im ideal­typischen Fall ist damit eine partner­schaftliche, gleichwertige Beteiligung der Betroffenen in allen Phasen des Hilfe­prozesses gemeint, d.h. den Subjekt­status des Klienten zu unter­streichen bzw. zu wahren und mit Hilfe eines Aushand­lungs- und Verstän­digungs­prozesses die Hilfe gemeinsam zu gestalten. Es geht also um die Einbindung der Jugend­lichen bei allen das Zusammen­leben betreffenden Ereig­nissen und Entschei­dungs­prozessen (§8 SGB VIII).

Es geht im Gegensatz nicht darum, einfach über den Kopf des Betreffenden hinweg zu entscheiden. In vielen Situationen, wie z. B. beim Einrichten des eigenen Zimmers, den Ausgeh­zeiten oder beim Finden von Regeln, welche das WG-Zusammen­leben betreffen (z. B. Erstellung von Putzplänen), hat es sich als wirksames pädago­gisches Mittel heraus­gestellt, welches sowohl von Adressaten als auch von Fachkräften als sehr positiv und effektiv beschrieben wird. Eine weitere Platt­form für eine gruppeninterne Beteiligung der Jugend­lichen stellt die Hausrunde dar, in deren Verlauf u. a. über interne Konflikte, bestimmte Verhaltens­weisen von Bewohnern oder die allgemeine Freizeit­gestaltung debattiert wird.

Weiterhin werden Planungs­prozesse von verschiedenen Aktivitäten wie Tages­ausflügen oder Reisen gemeinsam durchgeführt. Auf eine solche respektvolle und beteiligende Art und Weise lernen die Jugendlichen ihre eigenen Meinungen und Wünsche auszudrücken und die von anderen Menschen zu akzeptieren. Weiteres Lernziel in diesem Zusammenhang ist, wie ein Konsens im Gruppen­kontext erreicht werden kann. An dieser Stelle leistet der partizi­patorische Gedanke auch einen wichtigen Beitrag zur Einübung von Demokratie­verständ­nis.

Um die Kontinuität sowie die einver­nehm­liche Zusammen­arbeit von Betreuern und Klienten im Ganzen zusätzlich konstruk­tiv zu fördern, kommt es zum Abschluss eines Betreuungs­vertrages. Die an dieser Stelle gemeinsam ausge­handelten Verbind­lich­keiten und Rechte regeln die Gestaltung des allge­meinen Zusammen­lebens in der Einrichtung.

Durch diese gestalte­rische Einbindung in den Interventions­prozess erfahren die Heran­wachsenden ein äußerst positives und wichtiges subjektives Gefühl der Selbst­wahrnehmung bzw. -wirk­sam­keit und des „Ein­bezogen­seins“.

Demzufolge wird in unserer Institution die Auswahl und Ausge­staltung der notwen­digen Hilfe­formen und Methoden von Vorn­herein sehr individuell in enger Zusammen­arbeit zwischen Betreuer und Betreutem an den jeweiligen Bedürf­nissen ausgerichtet.

Die folglich wachsende authen­tische Motivation zur Mitwirkung auf Seiten der Hilfe­suchenden und die hierdurch gewonnene Handlungs­akti­vität erhöhen die Chance auf einen positiven Lern­erfolg und die damit verbundene gesunde Entwicklung in Richtung einer auto­nomen Lebens­führung.

Die Jugend­lichen und jungen Erwachsenen gelangen so zu der Über­zeugung aus eigener Kraft und selbst­bestimmt mit Hilfe eigener Ressourcen etwas bewegt und ihre Teil­habe­möglich­keiten an gesell­schaft­lichen Prozessen ausgebaut zu haben.

Schüler- und Lehrlingszentrum Göttingen e.V.
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